Mit dem Ratsbeschluss vom 18.06.2020 für das Deutsche Fotoinstitut in Düsseldorf wurde zu einem Zeitpunkt der Offenheit der Standortfrage Essen oder Düsseldorf der Betriebshof des Gartenamts im Gartendenkmal Hofgarten als Standort beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte ohne Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Der flach gehaltene und kaum sichtbare Betriebshof liegt im Hofgarten im Grenzbereich von zwei bedeutenden Düsseldorfer Denkmälern, dem expressionistischen Denkmalensemble Ehrenhof von Wilhelm Kreis, zu dem die Tonhalle und das NRW-Forum mit Park gehört, und dem international bedeutenden Gartendenkmal Hofgarten. Das bauliche Ensemble Ehrenhof bildet die räumliche Fassung des Abschlusses des Hofgartens zum Rhein hin und bildet daher mit dem Gartendenkmal Hofgarten eine Einheit. Eine mehrgeschossige Bebauung im Hofgarten würde die einmalige Grenze zwischen einem Natur- und Baudenkmal erheblich beeinträchtigen. (Red.)
Vorchlag von dib
Am 12. März 2021 wurde die von der Kulturstaatsministerin Grütters beauftragte Machbarkeitsstudie veröffentlicht mit der Empfehlung, das Deutsche Fotoinstitut in Essen zu bauen.
In der FAZ vom 15, März 2021 gab es einen Artikel „Ein Platz für Bilder“ von Maren Lübbke-Tidow, der sich ausführlich mit dem Gutachten zum Fotoinstitut beschäftigt, deutlich macht, dass der Standort Düsseldorf viel zu klein ist, aber Frau Grütters eindeutig für Essen ist und trotzdem an einer Kooperation mit Düsseldorf festhält. In diesem Sinne äußert sich auch OB Keller in der RP am 15.03.2021.
Mein Petitum: Da ein wesentlicher Teil des Fotoinstituts nach Essen gehen wird, sollte der kleinere Düsseldorfer Part in der Nähe der Kunstakademie platziert werden, entsprechend dem Vorschlag des ersten Preises vom Wettbewerb Blaugrüner Ring am Fuße der Oberkasseler Brücke. Mit der Positionierung des kleinen Fotoinstituts könnte ein Durchgang in Form einer attraktiven Passage von der Kunstakademie zur Tonhalle mit Ehrenhof geschaffen werden, eine städtebauliche Win-Win Situation, die dib unterstützt.
So wird der Hofgarten nicht angetastet und der Denkmalschutz für den Hofgarten und das Ehrenhof Ensemble allseits und ohne Abstriche beachtet.
<Thomas Beucker 3/2021>