Aktuell durchläuft eine Beschlussvorlage die städtischen Gremien, die den grundsätzlichen Ratsbeschluss einer Ersetzung der Theodor-Heuss-Brücke (THB) durch einen Neubau anstrebt. In der Ausgangslage der Vorlage wird zwar der Denkmalschutz  erwähnt, aber es wird mit keinem Wort auf die Bedeutung der Brücke für die „Düsseldorfer Brückenfamilie“ hingewiesen. Mit dem Beschluss eines Neubaus fällt automatisch der Denkmalschutz weg, dessen Wegfall  dann in dem Verfahren des Denkmalschutzgestzes  (§ 9, Erlaubnis…) abgewickelt werden muss. Mitglieder und Vorstand haben ihre nachfolgende dib Position zur Theodor-Heuss-Brücke ausgearbeitet.

dib empfiehlt dem Rat der Stadt Düsseldorf einen Grundsatzbeschluss über den Erhalt der „Düsseldorfer Brückenfamilie“ und deren Einbindung in den niederrheinischen Landschaftsraum zu treffen.

Bei künftigen notwendigen Baumaßnahmen werden gestalterische und technische Lösungen in Abstimmung mit der Denkmalpflege in Einklang gebracht. Die harmonische Einbindung der Brückenkonstruktion in die Niederrheinlandschaft ist von besonderer Bedeutung.
Voraussetzung für eine adäquate Neuplanung mit Varianten für Sanierung und/oder Neubau ist ein Wettbewerb von renommierten Stadtplanern, Architekten, Landschaftsplanern und Konstruktionsbüros.

Begründung

Die „Zukunftsstrategie Theodor-Heuss-Brücke“ mit dem Beteiligungsprozess und die bisherige Variantenbewertung wird eher von technischen und wirtschaftlichen Kriterien getragen. Die Verkehrsverwaltung hatte 26 Varianten untersucht und diese auf vier reduziert . Diese wurden in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt:

  1. Neubau einteilige Brücke ohne ÖPNV (Straßenbahn)
  2. Neubau zweiteilige  Brücke mit  ÖPNV (Straßenbahn)
  3. Neubau Tunnel und Erhalt THB als Geh-/Radwegbrücke
  4. Neubau Tunnel und Neubau Brücke

Die Verwaltung favorisiert den Abriss und Neubau einer breiteren Brücke mit ÖPNV-Straßenbahn.
Die favorisierte Neubauvariante 2, die nicht dem Denkmalschutz und dem Charakter der Düsseldorfer Brückenfamilie entspricht, soll gemäß Beschlussvorlage im Frühjahr 2025 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Düsseldorfer Brückenfamilie

Die Varianten beziehen zwar das Einzeldenkmal TH-Brücke in den Entscheidungsprozess ein, sie berücksichtigen aber nicht den übergeordneten Zusammenhang  der  Brücke  mit  dem niederrheinischen Landschaftsraum und die übrigen Brücken der „Düsseldorfer Brückenfamilie“. Zur Düsseldorfer Brückenfamilie gehören in zwischen fünf Schrägseilbrücken, die  zwischen  1957  und 2002 gebaut wurden. Die zeitlos wirkende Ästhetik dieser Verkehrsbauwerke bereichert die Flussansicht en und macht die Stadtsilhouette unverwechselbar. Es gibt Bestrebungen, die Brückenfamilie als Weltkulturerbe zu beantrag en. Der Wegfall der Schrägseilkonstruktion der Theodor-Heuss-Brücke würde die Aufgabe des Zusammenhangs der Düsseldorfer Brückenfamilie bedeuten. Die Theodor-Heuss-Brücke war mit dieser Fächerkonstruktion das Startbauwerk der nachfolgenden Brücken mit gleichen Konstruktionsmerkmalen wegweisend in Deutschland.
Oberstes Ziel der Stadt muss sein, das Stadtbild der Düsseldorfer Brückenfamilie beim Neubau der Theodor-Heuss-Brücke zu erhalten und die Einpassung des neuen, schlanken Brückenbauwerks in den beginnenden Landschaftsraum des Niederrheins zu fordern.
Dazu wird empfohlen, dass der Rat der Stadt vorab einen Grundsatzbeschluss zum Erhalt der Düsseldorfer Brückenfamilie und der Einbindung in den Landschaftsraum trifft, der auch vom Denkmalschutz getragen wird.Unter Einhaltung dieses Beschlusses können dann die Varianten ausgearbeitet und dann auch nach technischen, wirtschaftlichen sowie denkmalwerten Kriterien bewertet werden.

Zum weiteren Vorgehen

Zunächst muss durch unabhängige Gutachter und Fachfirmen geklärt werden, ob die TH-Brücke ganz oder in Teilabschnitten saniert und erhalten werden kann. Sollte das Prüfergebnis ergeben, dass ein Neubau unbedingt erforderlich ist, sollte ein Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung namhafter Architekten und Ingenieuren vorbereitet werden.

  1. In der Auslobung ist zwingend festzulegen, dass die neue Brücke der ursprünglichen Brückenaussage im Rahmen der dann denkmalgeschützten Brückenfamilie in Gestalt und Konstruktion grundsätzlich entspricht.
  2. Eine bewusst filigrane Konstruktion soll sich harmonisch in die weite Niederrheinlandschaft einfügen.
  3. Bei den Varianten muss die Lösung mit Straßenbahn wegfallen, da mit der Straßenbahn der Brückenquerschnitt um 13,00 m breiter und unförmig wird. So rücken im Bereich der Uerdinger Straße die Brückenzufahrten zu nah und störend an die Wohngebäude sowie die Brückentorhochhäuser (William Dunkel, 1929) heran.

Ein weiterer Brückenschlag mit Fortsetzung der Straßenbahn vom Messe-Arenabahnhof ins linksrheinische ist bereits geplant, so dass eine weitere Straßenbahnführung auf der TH-Brücke überflüssig wird . Dazu sind die Kosten für die komplexen Zufahrten des ÖPNV zur TH-Br ücke kaum abzuschätzen.
Der notwendige ÖPNV über die Theodor-Heuss-Brücke kann weiter mit Bussen organisiert werden.
Bei der Entwicklung von Varianten sollte überprüft werden, inwieweit die vorhandenen Konstruktionselemente der Brücke wiederverwendet werden können oder ersetzt werden müssen. Sanierung und Neubau sollten abgewogen untersucht werden. Das gilt sowohl für alle Bauelemente der Brücke über dem Fluss sowie die dazu gehörigen Rampenbauwerke an Lan d.

Zur Erlangung einer innovativen, funktionalen und ästhetischen Lösung für die Brückengestaltung im Sinne des Grundsatzbeschlusses, der Baukultur und des Ingenieurwesens fordert dib ein Wettbewerbsverfahren unter Einbeziehung von Architekten, Ingenieuren und Landschaftsplanern.

<dib-Vorstand und Mitglieder 5/25, Bilder Stadtarchiv (aus Spohr/Küffner „Düsseldorf – Brücken über den Rhein“), HF >