Im November 2023 veröffentlichte die AGD und der Rheinische Verein mit 6 Unterstützern einen Offenen Brief an die Stadt über die Situation des Denkmalschutzes in Düsseldorf. Es bestand die Sorge in den Vereinen und Organisationen, dass der Denkmalschutz in Düsseldorf verloren geht. So zeigten damals die folgenden Denkmäler dringenden Handlungsbedarf: Denkmäler Gaslaternen, Baudenkmal Oper, Gartendenkmal Hofgarten, Schutzsatzungen Hofgarten und Carlstadt/Königsallee, Deutsches Fotoinstitut im Gartendenkmal Hofgarten, Planung U80 und Theodor-Heuss-Brücke und die „Düsseldorfer Brückenfamilie“. > Siehe Offener Brief
Im Verlauf des Jahres 2024 veränderten sich die Randbedingungen für einige Denkmäler. Hier der Aktuelle Stand:

1. Durch Ratsbeschluss: Denkmäler Gaslaternen weitgehend reduziert (noch offen, Entscheidung bei Ministerin Ina Scharrenbach NRW, Petition an den Landtag ist mit dib Unterstützung eingereicht)
2. Durch Ratsbeschluss: Baudenkmal Oper und Hofgarten vorläufig gerettet durch Neubau der Oper am Wehrhahn
3. Fotoinstitut im Hofgarten: noch offen
4. Planungen U 80: noch offen (Denkmäler und Denkmalbereiche sind betroffen)
5. Aktuell: Denkmal Theodor-Heuss-Brücke und die „Düsseldorfer Brückenfamilie“ in Gefahr: Geplanter Neubau der Theodor-Heuss-Brücke

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Ist jetzt die Theodor-Heuss-Brücke und „Düsseldorfer Brückenfamilie“ dran?
Die Theodor-Heuss-Brücke (ursprünglich Nordbrücke) wurde 1957 als erste deutsche Schrägseilbrücke in Betrieb genommen. Sie ist somit das älteste Mitglied der „Düsseldorfer Brückenfamilie“, stilprägend für den weiteren Schrägseilbrückenbau in Düsseldorf und auch in Deutschland. Die Brücke steht seit 2016 unter Denkmalschutz. Sie wurde geplant und entworfen vom Brückenbauamt der LH Düsseldorf und Fritz Leonhardt. Die Gestaltung der Brücke erfolgte von Friedrich Tamms. Ziel war die Geringhaltung der optischen Beeinträchtigung der flachen Nieder- rheinlandschaft. F. Tamms wünschte eine Brücke „zart und leicht, dünn und ästhetisch“. Daher die schlanke „entmaterialisierte“ Bauweise, um den Übergang in den niederrheinischen Landschaftsraum nicht zu versperren.
Die Bauart „Schrägseilbrücken“ war hinsichtlich Konstruktion, Form, Montage und Wirtschaftlichkeit überzeugend gegenüber anderen Bauweisen. Geringe Bauhöhen und Gewicht wurden durch stählerne Leichtfahrbahn auf ebenem Blech, sog. „orthotrope“ Platte mit auskragenden Geh- und Radwegen, erreicht.
Die Theodor-Heuss-Brücke (THB) war mit ihrer Schrägseilkonstruktion das Startbauwerk der nachfolgenden Brücken mit gleichen Konstruktionsmerkmalen.

Die „Düsseldorfer Brückenfamilie“
Zur „Düsseldorfer Brückenfamilie“ gehören inzwischen fünf Schrägseilbrücken, die zwischen
1957 und 2002, abgeleitet von der Theodor-Heus-Brücke, nach dem gleichen Konstruktionsprinzip „Schrägseilbrücke“ allerdings in unterschiedlichen Ausführungen gebaut wurden. Es sind dies:
1. Theodor-Heuss-Brücke
2. Oberkasseler Brücke
3. Kniebrücke
4. Fleher Brücke
5. Flughafenbrücke
In ihrer Gesamtwirkung wurde aus Brückenbau Städte- und Landschaftsbau! (Tamms)

Untersuchungen der Verkehrsverwaltung
Nach Bewertung der Schäden geht die Verkehrsverwaltung von einem Neubau der Brücke aus. Sie hat 26 Varianten untersucht und diese auf vier reduziert. Diese wurden am 11. September 2024 in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.
Die vier Varianten für die Theodor-Heuss-Brücke sind:
– Neubau einteilige Brücke ohne ÖPNV
– Neubau zweiteilige Brücke mit ÖPNV
– Neubau Tunnel und Erhalt THB als Geh-/Radwegbrücke
– Neubau Tunnel und Neubau Brücke
Die Variante, die den Erhalt der Baudenkmals THB als Geh-/Radwegbrücke mit Führung des Autoverkehrs im Tunnel auswies, wurde bereits aus Kostengründen verworfen.
Die Verwaltung favorisiert den Abriss und Neubau einer breiteren Brücke mit ÖPNV (Straßenbahn).

Bewertung
Die favorisierte Neubauvariante, die nicht dem Denkmalschutz und dem Charakter der „Düsseldorfer Brücken- familie“ entspricht, soll im Frühjahr 2025 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Brücke mit der Straßenbahn wird zu breit und unförmig. So rücken im Bereich der Uerdinger Straße die Brückenzufahrten durch ihre Verbreiterung zu nah und störend an die Wohngebäude sowie die Brückentorhochhäuser (William Dunkel, 1929) heran. Sie erfordert wegen der Straßenbahn den Neubau auf der gesamten Länge von 1.500m über alle Teilbauwerke. Über die THB soll die neue Straßenbahnlinie „Nordtangente Seestern-Staufenplatz“ geführt werden, deren Realisierung einen riesigen Veränderungsbedarf in sämtlichen Straßenräumen erzeugt.
Die Varianten beziehen zwar in einer Variante das Einzeldenkmal THB in den Entscheidungsprozess ein, sie beinhalten aber bei allen Varianten nicht den übergeordneten Zusammenhang der Brücke mit dem niederrheinischen Landschaftsraum und die übrigen Brücken der „Düsseldorfer Brückenfamilie“.

dib regt daher an, dass der Rat der Stadt Düsseldorf einen Grundsatzbeschluss zum Erhalt des Erscheinungsbilds der „Düsseldorfer Brückenfamilie“ und deren Einbindung in den niederrheinischen Landschaftsraum trifft, der bei Sanierungs- oder Neubauüberlegungen berücksichtigt werden muss.

(Beitrag noch in Bearbeitung)