Nachtrag:  Die Entscheidung über den Wettbewerb und die Interimslösung ist auf die Junisitzung des Rates verschoben worden.

Am 8. Mai 2024 wird im Stadtrat über das von der Verwaltung ausgearbeitete Programm für den Bauwettbewerb Oper entschieden. Dazu haben Vorstand und Mitglieder von dib eine Positionsbestimmung vorgenommen und dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie den Bürgermeisterinnen, den Ratsfraktionen, der Presse und den verantwortlichen Dezernentinnen zugeschickt.

dib düsseldorf im blick – Forum für Baukultur und Stadtentwicklung e.V.“ hat sich für den Neubau der Oper auf dem Grundstück Heinrich-Heine-Allee ausgesprochen, aber den Totalabriss der Oper abgelehnt und sich für den Erhalt denkmalwerter Teile eingesetzt. dib fordert, sich in dem Wettbewerbsprogramm auf die Verbesserung der Opernnutzung zu beschränken. Für zusätzliche Nutzungen als Kommunikationsort der Stadtgesellschaft im Sinn der Oper der Zukunft ist das Grundstück zu klein. Nach Vorliegen der Beschlussvorlage für die Ausschusssitzung am 30. April in der Messe und  dem Rat am 8. Mai ist es nach Auffassung von dib besser, den Wettbewerbsbearbeitern einen festeren Rahmen vorzugeben, als alles offen zu halten und damit den Bearbeitern zu überlassen. Das erschwert die Entscheidungsprozesse des Preisgerichts.

DENKMALSCHUTZ

Verbindliche Haltung der Stadt Düsseldorf zum Umgang mit dem Denkmalschutz geboten
1994 erfolgte die Eintragung der Oper in die Düsseldorfer Denkmalliste unter der Denkmalnummer 05111000 A. Wie von dib und anderen Vereinen umfassend angemahnt und aktuell unter Nachhaltigkeitsaspekten im Abrissmoratorium gefordert, ist vor diesem Hintergrund unbedingt eine in Übereinstimmung mit dem Denkmalschutz verbindliche Haltung der Stadt Düsseldorf zum Umgang mit dem Baudenkmal Opernhaus (und den Denkmallbereichssatzungen) geboten und ist nicht der beliebigen Interpretation der Wettbewerbsbearbeiter zu überlassen.

STÄDTEBAU

Anstelle des Offenhaltens für die Bearbeitung im Wettbewerb sollten als Vorgabe die Baufluchten der Königsallee und der Heinrich-Heine-Allee eingehalten sowie die Sichtbeziehung von der Mühlenstraße/Grabbeplatz zum Dreischeibenhaus nicht zugestellt werden.

Luftbild Königsallee mit Oper (oben links)

Das städtebauliche Erscheinungsbild der Königsallee wird als horizontal ausgerichteter Straßenraum durch eine gleichmäßige Bauflucht und Bauhöhe geprägt. Die Oper ist städtebaulich und nach der Denkmalsbereichssatzung Carlstadt/Königsallee Bestandteil der Kö. Abweichungen von der Bauflucht der Königsallee und dem benachbarten Steigenberger widersprechen dem städtebaulichen Erscheinungsbild sowie der Denkmalbereichssatzung.

Luftbild Heinrich-Heine-Allee

Das Gleiche gilt für die Heinrich-Heine-Allee. Die Oper ist Bestandteil des 1811 nach Schleifung der Befestigungsanlagen im Verschönerungsdekret von Napoleon festgelegten und dann von Adolf von Vagedes (1777 – 1842) mit dem Ratinger Tor angelegten historischen Boulevard. Jede Auskragung des neuen Operngebäudes in die Heinrich-Heine-Allee beeinträchtigt das städtebauliche Erscheinungsbild der historischen Achse.
In dem Wettbewerbsprogramm wird die Erhaltung der städtebaulichen Sichtbeziehung aus der Mühlenstraße/Grabbeplatz auf das Dreischeibenhaus nicht berücksichtigt. Durch die in dem Lageplan eröffnete Möglichkeit, die Baugrenze in den Hofgarten bis zum Weg zu legen wird durch den dorthin entwickelten Baukörper die heutige vollständige Sichtbeziehung aus der Mühlenstraße/Grabbeplatz zum Dreischeibenhaus verstellt.

Sichtbeziehung Mühlenstraße/Grabbe Platz zum Dreischeibenhaus

Sichtbeziehungen zum Dreischeibenhaus wird verstellt

 

 

 

 

 

 

GRUNDSTÜCKSGRÖSSE

Lageplan

Der Standort Heinrich-Heine-Allee ist ungeeignet für das ca. doppelt so große Bauvolumen. Will man das übergroße Bauvolumen realisieren, muss ein alternativer Standort gefunden werden! Der vollständige Erhalt des Denkmal Hofgarten hat höchste Priorität.
Der in der Beschlussvorlage dargestellte Lageplan weist eine wesentlich größere bebaubare Fläche aus als die benötigte Fläche für den Altbau. Der alte Baumbestand am Rand der Landskrone wird geopfert. Schraffierte Flächen erlauben Überbauungen der Baukörper weit in die denkmalgeschützte Fläche des Hofgartens. Die Maßnahmen werden trotzdem nicht ausreichen, das geforderte Bauvolumen für den Opernneubau im Rahmen der bestehenden Vorgaben des Denkmalschutzes zu realisieren. Der Opernneubau an der Heinrich-Heine-Allee ist nur über ein reduziertes Raumprogramm möglich.

BESCHLUSSLAGE

Hier ist eine verbindliche Haltung der Stadt Düsseldorf zum Umgang mit dem Baudenkmal Opernhaus unumgänglich.
In der Beschlussvorlage KUA/063/2024 wird u.a. formuliert, dass im Auslobungstext zum Architektenwettbewerb „wie auch im Städtebaulichen Wettbewerb den Planerteams überlassen wird, wie die Denkmäler mit und durch die Entwürfe gewürdigt werden können“.

HOCHAUSRAHMENPLAN

Schutzzone Altstadt/Königsallee = keine Hochhausentwicklung

Das „dib Forum für Baukultur“ spricht sich für die eindeutige Interpretation des Hochhausrahmenplans aus. Es sollte als eine „Rote Linie“ die Einhaltung des Hochhausrahmenplans im Wettbewerbsprogramm eingefügt werden.
In dem Interview mit Frau Zuschke (rp-online 8.04.2024) fragte Jens-Uwe Ruhnau, ob das Wettbewerbsergebnis nicht dem Hochhausrahmenplan entge-gensteht..“ Frau Zuschke antwortete darauf: „Jein. Wir haben im Hochhaus-rahmenplan gesagt, dass die Altstadt von der Regelhaftigkeit einer Hochhaus-bebauung freigehalten sein soll. Das ist richtig. Wir haben nicht gesagt, dass es keine Ikonen der Kultur geben darf…“
Die Oper liegt nach dem Hochhaus Rahmenplan in der Schutzzone Altstadt und Königsallee, in der keine Hochhausentwicklung entstehen soll.
Auch eine als Hochhaus entwickelte „Kultur-Ikone“ widerspricht eindeutig dem Hochhausrahmenplan. Eine Genehmigung des Opernhochhauses hätte zur Folge, dass ein anderes Hochhausprojekt in der Schutzzone aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes nicht abgelehnt werden kann.

RAUMPROGRAMM

Der Opernneubau an der Heinrich-Heine-Allee ist nur über ein reduziertes Raumprogramm möglich
In der Beschlussvorlage KUA/063/2024 wird lediglich eine Programmfläche von knapp 33.000 qm erwähnt, ein detailliertes Raumprogramm wird nicht vorgelegt. In Bezug zur Grundstücksgröße würde ein Neubau mit einer Programmfläche von 33.000 qm an dieser Stelle vermutlich nur über einen Entwurf mit Hochhausausmaßen erreichbar sein. Dem widerspricht der in diesem Kontext gültige Hochhausrahmenplan s.o. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen an der Heinrich-Heine-Allee können nur über ein reduziertes Raumgramm eingehalten werden.

KOSTEN

Die in der RP vom 2.5.2024 genannten Gesamtkosten der neuen Oper bis hin zu 2 Mrd. Euro (incl. Interim, Finanzierung) machen es nachvollziehbar notwendig, das Gesamtkonzept auch finanziell zu hinterfragen.

Die Qualität einer Oper hängt nicht von einem Neubau ab, wie zahlreiche Beispiele in aller Welt zeigen.