Die Verwaltung will am 16.12.2021 einen Grundsatzbeschluss in den Rat der Stadt Düsseldorf für einen Neubau des Opernhauses und gegen eine Sanierung des bisherigen Gebäudes einbringen (Pressedienst Landeshauptstadt Düsseldorf vom 25. 11. 2021). Begründet wird die Neubaulösung neben den angeblich niedrigeren Kosten und besseren technischen Möglichkeiten insbesondere mit den Ergebnissen einer „äußerst umfangreichen Bürgerbeteiligung“ zum „Opernhaus der Zukunft“.
Auf die Kostensituation und die verschiedenen Standortoptionen wurde an anderen Stellen bereits ausführlich eingegangen, im Folgenden geht es um die Legitimation des Abrisses des unter Denkmalschutz stehenden Opernhauses über Bürgerbeteiligung. Bei den bisherigen Bürgerbeteiligungsmaßnahmen und insbesondere bei dem Bürgerinnen- und Bürgerrat stand aber nicht die Entscheidung Neubau vs. Erhalt im Mittelpunkt, sondern es ging im Wesentlichen um die Frage, welche Funktionen ein „Opernhaus der Zukunft“ für die Stadt und ihre Bürger erfüllen soll und an welchem Standort dies ggf. möglich wäre. Damit wurde ein zusätzlicher Funktionenraum eröffnet, der weit über die Funktion des bisherigen Opernhauses hinaus geht und der wahrscheinlich nicht von dem unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäude erfüllt werden kann (Multifunktionshaus für kulturelle Veranstaltungen, Gastronomie, Ausstellungen, Bildungsangebote etc.).
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Bürgerbeteiligung von vorne herein dem Zweck der Untermauerung einer Abrisslösung dienen sollte. Dement-
sprechend wurden die insgesamt 30 Mitglieder des Bürgerinnen- und Bür-
gerrats auch nur zu 60% per Zufalls-
auswahl aus dem Melderegister ge-
zogen, 30 % wurden aus der Beleg-
schaft, dem Ensemble, dem Abon-
nentenkreis der Deutschen Oper am Rhein und 10% aus Mitgliedern des Düsseldorfer Jugendrats bestimmt. Durch die gesetzte Mitarbeit der „interessierten Kreise“ aus dem Bereich der Deutschen Oper am Rhein war eine Orientierung an den Bedürfnissen der Opernhausmitarbeiter und -besucher z.B. nach modernster Ausstattung und Bühnentechnik vorgeprägt.
Offenbar war bei dieser Art der „Bürgerbeteiligung“ nicht gewollt, dass sich die BürgerInnen ein neutrales Bild der Situation hätten machen können. Eine ehrliche ergebnisoffene Bürgerbeteiligung wäre sicher zu begrüßen. Sie führt aber nur dann zu brauchbaren Ergebnissen, wenn alle Mitglieder eines Bürgerinnen- und Bürgerrats per Zufallsauswahl aus dem Melderegister gezogen werden. Die daraus gebildeten Arbeitsgruppen sollten dann mit Informationen der unterschiedlichen Interessengruppen konfrontiert werden, um informierte Entscheidungen treffen zu können. Schließlich sollten dann in den einzelnen Gruppen unabhängig Lösungsvorschläge für die jeweilige Fragestellung erarbeitet werden, ohne dass Einfluss von interessierten Kreisen auf die Entscheidungsfindung genommen werden kann. Eine Beschränkung des Bürgerbeteiligung auf drei Gruppen à zehn Personen im vorliegenden Fall kann sicher keinen Meinungsquerschnitt der Düsseldorfer BürgerInnen abbilden.
Eine repräsentative Befragung zum Neubau des Opernhaus würde mit Blick auf die seit 1999 konstant sinkenden Besucherzahlen und enormen Kosten eines Neubaus sicher zu keinem positiven Ergebnis führen. Das wissen die Protagonisten des Neubaus des Opernhauses in Politik und Verwaltung nur zu gut. So lehnten auch bei der Online-Beteiligung über Social Media 65% der Beteiligten einen Neubau wegen der Kosten ab (Präsentation Dialogforum 3 vom 25.08.2021). Ehrlicherweise sollten die Verantwortlichen bei dem Neubauprojekt „Opernhaus der Zukunft“ nicht das allgemeine Bürgerinteresse, sondern ihr Eigeninteresse an einer politischen Profilbildung durch ein spektakuläres Bauprojekt sowie das Geschäftsinteresse zahlungskräftiger Investoren in den Vordergrund stellen.
<Dr. Stefan Körber 12/2021>