Gegen Proteste der Fachwelt verabschiedete am 6. April 2022 der Landtag mit der Regierungsmehrheit das neue Denkmalschutzgesetz, das die Vorgaben für den Denkmalschutz liberalisiert.
dib hat im Vorfeld des Gesetzes zwei Beiträge veröffentlicht: “DENKMALSCHUTZ-BÜNDNIS NRW“ LEHNT DIE GEPLANTE NEUFASSUNG DES DENKMALSCHUTZGESETZES NRW 2021 AB und BEDROHTE BAUKULTUR – WER SCHÜTZT KÜNFTIG DIE DENKMÄLER?

Zu der Verabschiedung des  neuen Gesetzes erstellte der Rheinische Verein für Denkmalpflege  und Landschaftsschutz e.V. eine Presseerklärung  mit der Veröffentlichung der “Düsseldorfer Erklärung”.

Denkmalplakette NRW

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,

mit der für den 6. April 2022 geplanten Verabschiedung eines neuen Denkmalschutzgesetzes für NRW wird das Ziel, die Denkmäler nachhaltig zu schützen, verfehlt. Die Denkmallandschaft ist in Gefahr! Es ist eine vertane Chance für eine mögliche Weiterentwicklung des bewährten Denkmalschutzgesetzes von 1980, obwohl die von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebene Evaluation dafür eine gute Grundlage gelegt hatte. Der Sinn eines jeden neuen Gesetzes liegt in der Verbesserung einer bestehenden Situation. Ohne einen transparenten Dialog mit den im Denkmalschutz seit Jahrzehnten engagierten Partnern, ohne einen öffentlichen Diskurs um die beste Lösung für den Schutz unseres kostbaren Erbes und ohne eine breite parlamentarische Debatte um diesen besonderen Verfassungsauftrag kann dieses Anliegen nicht erreicht werden.

„Denkmalpflege und Landschaftsschutz sind in den letzten Jahren vom Zentrum ins Abseits der gesellschaftlichen und politischen Diskussion gerückt – manchmal beabsichtigt, manchmal aus Mangel an Interesse und Wissen. Hier müssen wir die Trendumkehr mit Begeisterung und Beteiligung schaffen. Wir haben die Mittel dafür in der Hand!”

Tobias Flessenkemper  (Vorstandsvorsitzender des RVDL).

Der Rheinische Verein schließt sich der Düsseldorfer Erklärung  zur Zukunft des Denkmalschutzes in NRW vom 4. April 2022 an und steht für den Dialog bereit. Zur “Düsseldorfer Erklärung”

Über den RVDL

Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V., 1906 gegründet, ist die starke Stimme für Denkmalpflege und Landschaftsschutz im Gebiet der früheren Preußischen Rheinprovinz. Zwischen Niederrhein und Oberem Mittelrheintal, Aachen und Bergischem Land, Trier und Westerwald setzen wir uns ein für Denkmale, Kulturlandschaft, Baukultur und ehrenamtliches Engagement. Mit Stellungnahmen, Gutachten, Führungen und Exkursionen, Veranstaltungen und Publikationen wirken wir in die Öffentlichkeit.

Kontakt: Dr. Bettina Vaupel, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. Büro: Gürzenich-Quartier, Augustinerstr. 10-12, 50667 Köln, Postanschrift: Dr. Simons-Str. 2, 50679 Köln