Wie auch die Baumschutzgruppe Düsseldorf in ihrer Stellungnahme hat auch der „Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz – Regionalverband Düsseldorf, Kreis Mettmann und Rhein-Kreis Neuss“ seine Meinung in einem Leserbrief des Vorsitzenden an die Rheinische Post zu Baumfällungen im Hofgarten für den Opernneubau bekundet. Der Leserbrief bezog sich auf einen Artikel in der Rheinischen Post zum Fällen von 30 Bäumen im Hofgarten für den Opernneubau.

Leserbrief

Der politische Ehrgeiz zur Schaffung eines „Opernhauses der Zukunft“ baut auf der Bereitschaft, partiell die Vergangenheit der NRW-Landeshauptstadt zu löschen und den verfassungsmäßigen Auftrag des Denkmalschutzes zu ignorieren. Die Hybris zeigt sich in Details der dem Beschluss zugrundeliegenden Ratsvorlage. Darin ist die Rede vom besonderen Potential des Zusammenspiels des Opernhauses mit dem städtischen Erholungsraum Hofgarten und dessen Aufwertung in diesem Bereich.

Seit 1963 besteht die Satzung zum Schutz des Hofgartens, entstanden durch engagiertes bürgerschaftliches Handeln zur Rettung und Bewahrung der wertvollen historischen innerstädtischen Parkanlage. Die Existenz dieser Schutzsatzung wurde in der Ratsvorlage verschwiegen, warum? Der Hofgarten ist auch geschützt durch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 04. Juli 1995. Darin wird beschrieben, dass der Hofgarten, sowohl aus historischer Sicht als Denkmal der Gartenkunst als auch im allgemeinen städtebaulichen Sinn einen besonders wertvollen Besitz der Landeshauptstadt Düsseldorf darstellt, der zu erhalten ist. Warum bleib auch diese Tatsache ebenfalls in der Ratsvorlage unerwähnt?

Das Gartendenkmal Hofgarten ist stadtökologisch wichtiger und zentraler Grünraum der Innenstadt, der nicht durch Bebauungen beansprucht werden darf, u.a. weil er als Hauptausgleichsraum von sehr hoher bioklimatischer Bedeutung ist, Hat Düsseldorf nicht 2019 den Klimanotstand ausgerufen und will bis 2035 Klimahauptstadt werden? Was ist seitdem besser geworden für die grüne Lunge der Innenstadt, dass nun fast 30 Bäume für den Opernneubau fallen
sollen bei gleichzeitiger Verkleinerung des Hofgartens? Diese Absicht entspricht nicht solidem denkmalpflegerischen Handeln, ist weder sensibler noch respektvoller Umgang mit dem Gartendenkmal sondern unprofesionell aporetische Schönrederei. Das Zitat von Herrn Labbert, der Hofgarten würde mit Bäumen auf einer (neuen) Opernterrasse fortgesetzt, kann das Dilemma nicht kleinreden.

Das Fazit der Meinung: HÄNDE WEG VOM HOFGARTEN!

Freundlich grüßt

Reinhard Lutum
Rheinischer Verein für Denkmalpflege
und Landschaftsschutz
Regionalverband Düsseldorf, Kreis Mettmann und Rhein-Kreis Neuss
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