dib hat sich schon vor dem Ratsbeschluss vom 15.06.2023 für einen Neubau der Oper auf dem Grundstück Heinrich-Heine-Allee ausgesprochen, aber den Totalabriss der Oper abgelehnt und sich für den Erhalt denkmalwerter Teile wie den Zuschauerraum, Foyers und Portal eingesetzt. Diese Position, die sich nicht geändert hat, wurde dem OB, den Bürger-meisterinnen und dem Bürgermeister, den Fraktionen des Stadtrats sowie den zuständigen Beigeordnetinnen zugeschickt.

Anlass für ein erneutes Befassen mit der Oper war für dib die am 29.01.2024 gestartete neue Veranstaltungsreihe „Forum Opernhaus der Zukunft“ und der Artikel von Uwe-Jens Ruhnau in der Rheinischen Post vom 29.11.2023 „Neue Oper könnte höher als 57 Meter (Wilhelm-Marx-Haus!) werden“.

Beengte Grundstücksverhältnisse – Karte Düsseldorf Maps

Den Bau einer teuren Oper vermittelt der in dem RP-Artikel geschilderte Stand der Vorbereitungen für den Bauwettbewerb durch die Immobilientochter IPM der Stadt. Abgesehen davon, dass der Denkmalschutz (Baudenkmal Oper, Gartendenkmal Hofgarten, Denkmalbereichssatzungen Hofgarten, Carlstadt/Königsallee) keine Erwähnung findet, werden 450 Räume hervorgehoben, werden opernfremde Zusatzsäle, Restaurants, eine Bauhöhe größer als das Wilhelm-Marx-Haus (57 m) und notwendige Eingriffe in den Hofgarten angeführt. Das geplante Wettbewerbsprogramm enthält lt. RP keine Höhenbegrenzung, da die Gebäudekanten zum Parkhotel (Königsallee) und zur Heinrich-Heine-Allee fix sind und zum Hofgarten (Nordseite) nur geringfügig ausgedehnt werden können. Deswegen die Ausweich-möglichkeit in die Höhe, um das Raumprogramm von 30.000 qm Nutzfläche unterzubringen, die heutige Oper hat nur ca. 16.000 qm Nutzfläche.

Diese Position teilt dib nicht. Nach dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs wurde stadtpolitisch bereits diskutiert, dass für die Heinrich-Heine-Allee das Raumprogramm mit 30.000 qm Nutzfläche zu groß sei, um die Randbedingungen des Grundstücks (Hofgarten, Baufluchten, Bauhöhe) einzuhalten.

Ungeachtet der bekannten satzungsmäßigen und denkmalrechtlichen Grenzen startet die Landeshauptstadt Düsseldorf zusammen mit der Deutschen Oper am Rhein jetzt mit einer neuen Veranstaltungsreihe “Forum Opernhaus der Zukunft“ eine Offensive für die Rechtfertigung eines Raumprogramms, das erkennbar nicht in den vorgegebenen Grenzen realisierbar sein kann. Demnach solle die Oper als sogenannter „Dritter Ort“ zudem, über den Opernbetrieb hinaus, zum „Treffpunkt für die ganze Stadtgesellschaft werden“: mit monatlichen Öffnungszeiten 24 Tage / 7 Stunden für den Besucherbetrieb, Raum für eine Studio- und Experimentalbühnen, Besucherrestaurant, Kindertagesstätte, Verwaltung und Ticketshop (bisher angemietet) Cross-over Angebote wie Musikveranstaltungen etc. Mit den verschiedenen Formaten der bisherigen „Bürgerbeteiligung“ mit ausgewähltem Publikum und dem jetzt gestarteten „Forum Opernhaus der Zukunft“ soll der Stadtgesellschaft suggeriert werden, es gäbe am bisherigen Standort Raum für zahlreiche Funktionen jenseits des klassischen Opernbetriebs, um sich dann auf die Wünsche der Bürgerschaft berufen zu können, wenn es dem Denkmalschutz mit Flächenausdehnung und Hochausphantasien (s.o. RP vom 29.01.2024) an den Kragen geht.

Für die Opernbesucher aus Düsseldorf und der Region – die Besucherzahlen der Düsseldorfer Oper sind seit 1998/99 konstant rückläufig – reicht der vorhandene Raum aus. Denn auch in den Neubauprogramm wird von einem gleichgroßen Zuschauerraum mit gleichgroßer Sitzplatzzahl ausgegangen.

Den Opernneubau mit zusätzlichen Funktionen zu versehen, die als Treffpunkt der Stadtgesellschaft über den Opernbetrieb hinausreichen, kann auf dem Grundstück Heinrich-Heine-Allee nur über Einschränkung des Opernbetriebs und der Sprengung der Randbedingungen des Grundstücks sowie der Hervorbringung unförmiger, städtebaulich nicht integrierter Baumassen realisiert werden. Das Grundstück ist dafür zu klein!

Anhand der Zeitplanung wird deutlich, dass jetzt offenbar Fakten für ein Milliardenprojekt geschaffen werden sollen (Auslobungstext für den Architektenwettbewerb und Vorschlag für einen Interimsstandort bis Anfang Mai), das finanziell nicht gedeckt ist und den Haushalt auf Jahre belasten wird, dessen Konsequenzen aber die aktuell Verantwortlichen wohl nicht mehr zu tragen haben werden (Finanzbeschluss zur Oper Ende 2027/Anfang 2028, Eröffnung 2032).

dib fordert daher zur Einhaltung der Randbedingungen des Grundstücks das Raumprogramm für den Wettbewerb unter Weglassung opernfremder Nutzungen zu verkleinern und die Randbedingungen (s.o.) des Grundstücks im Wettbewerbsprogramm darzustellen.

Sollte der Rat das erweiterte Raumprogramm für ein „Opernhaus der Zukunft“ in Milliardenhöhe unbedingt durchsetzen wollen, ist es zwingend erforderlich, einen neuen, ausreichend großen Standort zu suchen, der die erwartbare Baumasse in jeder Hinsicht erlaubt.

dib-Mitglieder und  Vorstand des  Vereins